Wenn von Gelddruckmaschinen und Rechtsanwälten die Rede ist, dann denken viele Blogger an Abmahnungen.
Doch Rechtsanwälte verdienen ihr Geld durchaus auch mit anderen Aufträgen.
Ein zahlenmäßig besonders hoher Anteil entfällt auf das Verkehrsrecht, nicht zuletzt weil viele Autofahrer auch eine entsprechende Rechtschutzversicherung haben.
Ein wunderbarer Streitpunkt sind Geschwindigkeitsübertretungen.
Die Autofahrer versuchen zusammen mit ihren Rechtsanwälten die Geschwindigkeitsmessung der Polizei anzuzweifeln.
Besonders das relativ neue Messverfahren Poliscanspeed wurde gerne angegriffen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte jetzt, dass Poliscanspeed zuverlässig und gerichtsfest ist.
Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem entsprechend entschieden.
Die Oberlandesgerichte mussten sich mit dieser Thematik befassen, nachdem einzelne Rechtsanwälte in der Öffentlichkeit große Hoffnungen auf erfolgreiche Einsprüche gegen Bußgeldbescheide auf Basis von PoliScanspeed geweckt hatten.
Sie zogen die Nachvollziehbarkeit der Messung in Zweifel.
Zu Unrecht, wie sich nun herausstellt. Bestärkt durch die Einschätzung dieser Anwälte haben viele Autofahrer Einspruch erhoben.
„Für einige Anwälte war das eine Art Gelddruckmaschine“, sagete der Mannheimer Amtsgerichtspräsident Andreas Neff.
Damit ist nun Schluss. Jetzt kommen auf die Kläger, die sich auf durch Anwälte geweckte Hoffnungen verlassen haben, neben den Bußgeldern auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten zu. Das Oberlandesgericht Düsseldorf führt aus: „Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem PoliScanspeed handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes.“
In diesem Sinne werden auch Verfahren am Mannheimer Amtsgericht fortgeführt. Man ist sich sicher über die einwandfreie Funktionsweise von PoliScanspeed und hat jetzt auch Rechtssicherheit durch den Beschluss der Oberlandesgerichte.
PoliScanspeed trägt weltweit zu mehr Verkehrssicherheit bei.
Die moderne, laserbasierte Technologie ist mehrspur- und mehrzielfähig, sie erlaubt Geschwindigkeitsmessung auch dort, wo herkömmliche „Radaranlagen“ scheitern.
Zum Beispiel in Baustellen, in Kurven, Tunnels und Straßenabschnitten mit schlechter Übersichtlichkeit.
Auch dicht hinter- oder nebeneinander fahrende Fahrzeuge werden erfasst.
Tags: anwaelte, geschwindigkeit, polizei
Sarah Brightman und Panasonic stellen den offiziellen Olympia-Song „Shall be done“ heute der Weltöffentlichkeit vor.
Brightmann hat den Song im Olympia-Pavillon von Panasonic in LiveCity Yaletown, dem Austragungsort der offiziellen Feierlichkeiten der Winterspiele 2010, vorgestellt.
Panasonic ist offizieller olympischer Partner im Bereich Audio- und Videoausrüstung für die Olympischen Winterspiele 2010 in Vancouver.
„Shall Be Done“ soll der Weltgemeinschaft die Philosophie und Vision des Unternehmens näherbringen.
Der Songtext spiegelt laut dem Unternehmen den Geist der Markenplattform „ideas for life“ von Panasonic wider.
„Ich bin sehr stolz darauf, Shall Be Done zu singen. Der Text ist ergreifend und stark, und der Song erfasst den nachhaltigen Einsatz von Panasonic für zukünftige Generationen, was für mich ein unterstützungswürdiger Gedanke ist“, sagte Sarah Brightman.
Panasonic ist seit den Winterspielen 1988, die in Calgary in der kanadischen Provinz Alberta stattfanden, ein offizieller olympischer Partner.
Für die Winterspiele 2010 hat Panasonic zwei 3-D-Kinos in Full HD konstruiert und aufgebaut, die sich im Panasonic-Pavillon am Standort von LiveCity Yaletown im David Lam Park befinden.
In den beiden Kinosälen, die vom 12. bis zum 28. Februar täglich von 11 bis 23 Uhr geöffnet sind, werden hochauflösende dreidimensionale Videos der Eröffnungsfeier, Höhepunkte der Winterspiele 2010 sowie das Video des Songs „Shall Be Done“ von Sarah Brightman zu sehen sein.
Tags: brightman, olypia, panasonic
Wer kennt sie nicht die Internetwerbung 100, 200, oder gar 500 Euro locker verdienen.
Meistens steckt eine Bauernfängerei dahinter.
Jetzt aber lockt das französische Unternehmen reve-prive.com mit einem Angebot für ein Praktikum.
30.000 Euro wollen die Franzosen einem Studenten für ein dreimonatiges Praktikum bezahlen.
Um an die begehrte Stelle zu kommen, müssen die Bewerber aber fünf Euro investieren und an einem Online-Quiz teilnehmen:
Bei diesem Quiz werden Fragenn gestellt, die die Teilnhemer möglichst schnell und kompetent beantworten müssen.
Der Praktikumsplatz rechnet sich für die französchische Firma, denn neben der Publicity, können sie den Praktikanten auch noch aus den Quiz-Einnahmen bezahlen.
Bereits bei 6000 Bewerbern sind die Kosten für das Gehalt des Praktikanten wieder eingenommen.
Laut einem Unternehmenssprecher wurde diese Grenze bereits gestern überschritten.
Der Praktikumsplatz wird aber nur vergeben wenn mindesten 10.000 Bewerber teilnehmen.
Was sich also zunächst nach einem großherzigen Angebot der Firma Reve-prive anhört, ist eine clevere Marketingstrategie.
Es werden drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
Man hat einen großen Berwerberansturm und kann sich den Besten aussuchen, zweitens bringt es ordentlich Werbung für die Firma und drittens hat man das Geld für den gutbezahlten Praktikumsplat zgleich mitverdient.